Auf Nummer Sicher: Käufer und Verkäufer profitieren bei der Übergabe von professioneller Unterstützung durch Makler oder Sachverständige
Nach dem Verkauf einer Eigentumswohnung erfolgt die Übergabe des Objekts vom alten an den neuen Eigentümer. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollte dabei ein detailliertes Protokoll der Übergabe angefertigt werden. Das ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber gängige Praxis und schützt die Ansprüche von Käufer und Verkäufer. Doch welche Punkte und Informationen gehören in ein solches Dokument? Wie lassen sich als Laie mögliche Schäden erkennen, die im Protokoll vermerkt werden sollten? Welche Unterlagen gehören zu einer Wohnung und sollten mit dem Objekt übergeben und dem Protokoll beigefügt werden?
Ein detailliertes Übergabeprotokoll schützt Ansprüche und hilft im Streitfall
Für professionelle Investoren stellen sich diese Fragen nicht, denn sie sind daran gewöhnt, solche Transaktionen abzuwickeln und kennen sich aus. Für den Laien aber ist die Fülle an Punkten, die es zu beachten gilt, kaum zu überblicken. Damit die Übergabe nach dem Kauf nicht zum Risiko für Käufer und Verkäufer wird, ist es ratsam, einen Immobilienmakler oder einen Sachverständigen mit der Begleitung der Übergabe zu beauftragen. Je nach Vereinbarung wird er auch das Protokoll führen. Damit ist für beide Parteien sichergestellt, dass alle relevanten Informationen enthalten sind. Zudem sind viele Schäden für den Laien kaum, für Fachleute aber problemlos erkennbar und können so auch ins Protokoll aufgenommen werden. Das sichert die Ansprüche des Käufers bei Reparaturforderungen. Denn bei Streitigkeiten ist das Übergabeprotokoll ein wichtiges Beweismittel. Deshalb sollte es bei einem Wohnungskauf auch deutlich ausführlicher sein als bei einer Mietwohnung.
Nichts vergessen: Die wichtigsten Punkte eines guten Übergabeprotokolls
Grundsätzlicher Tipp: Die Übergabe sollte möglichst bei Tageslicht erfolgen und wenn die Wohnung leer ist, damit mögliche Schäden leichter erkennbar sind. Das Protokoll sollte während der Übergabe angefertigt und noch vor Ort von allen Beteiligten unterzeichnet werden. Dass dabei sämtliche Schlüssel, auch für Keller und Nebengebäude, übergeben werden sollten, versteht sich meist von selbst. Mindestens ebenso wichtig sind aber Dokumente, die zur Wohnung gehören und ebenfalls mit übergeben werden sollten. Dazu gehören Pläne, Grundrisse und statische Berechnungen, der Energieausweis, Versicherungsnachweise, Abrechnungen der WEG-Verwaltung inklusive Kopien der Untersuchungsunterlagen für gemeinsam genutzte Anlagen wie Heizung, Abwasseranlage, Schornstein, Aufzug, etc.. Außerdem sollten Rechnungen von Renovierungs- und Reparaturarbeiten der jüngeren Vergangenheit mit übergeben werden wie für Einbauten der letzten Jahre, beispielsweise Fenster, Heizkörper. Weitere Unterlagen dazu, wie Garantiescheine oder Anleitungen, sollten ebenfalls mit übergeben werden. Notiert werden sollten die Mängel pro Raum, jeweils mit einer Frist, bis wann sie von wem zu beheben sind. Außerdem sollten die Zählerstände und die Zeitpunkte festgehalten werden, bis wann beispielweise die Gebühren für Abfallentsorgung bezahlt sind und wie sie eventuell verrechnet werden sollen.
Makler oder Sachverständige sorgen für eine geordnete und sichere Übergabe
Die Anforderungen an ein umfangreiches und genaues Übergabeprotokoll sind hoch. Im Streitfall kann das Dokument haftungsentscheidend sein. Während des Termins ist es deshalb ratsam, auf die Expertise eines Maklers oder Sachverständigen zurückzugreifen, der darauf achtet, dass im Protokoll wirklich alles detailliert erfasst und nichts vergessen wird.